Pendlerpauschale berechnen
Berechne den jährlichen Werbungskostenbetrag für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Gemeint ist die Entfernungspauschale, nicht eine Erstattung der tatsächlichen Fahrtkosten oder eine Kilometerpauschale für Dienstreisen.
Pendlerpauschale 2026 aus Strecke und Arbeitstagen berechnen
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Trage die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte und deine Arbeitstage ein.
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Der Rechner verwendet automatisch 38 Cent ab dem ersten Kilometer für 2026.
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Der Rechner zeigt den jährlichen Werbungskostenbetrag, nicht die Steuererstattung.
Wenn du eine eigene Variante brauchst
Dieses kostenlose Werkzeug kannst du direkt weiter nutzen. Wenn du eine eigene Variante mit deinen Regeln, Daten oder Abläufen für Website, Shop oder interne Prozesse brauchst, entwickle ich sie für dich – zum Beispiel für eigene Regeln und Datenquellen, Freigaben und Exporte, Einbindung in Website oder Shop.
So rechnet das Werkzeug
Gezählt wird die einfache Entfernung. Seit 1. Januar 2026 gelten 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer.
Die Eingaben und Ergebnisse bleiben auf deinem Gerät. Beim Neuladen werden die Ausgangswerte wieder eingesetzt.
Datenstand und Grenzen
- Bezugsjahr
- 2026
- Stand der Rechengrundlage
- 2026-08-04
- Geltungsbereich
- Deutschland, Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Nicht berücksichtigt
- Steuerwirkung, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Höchstbetrag ohne eigenen oder überlassenen Pkw, Sammelbeförderung und doppelte Haushaltsführung
Begriffe aus dieser Rechnung
- Entfernungspauschale
- Steuerlich ansetzbarer Betrag für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte.
- Einfache Entfernung
- Nur der Weg von der Wohnung zur Arbeit, ohne Rückweg.
- Werbungskosten
- Beruflich veranlasste Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen mindern können.
Häufige Fragen
Ist der berechnete Betrag meine Steuererstattung?
Nein. Er mindert gegebenenfalls das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt von deiner Situation ab.
Zähle ich Homeoffice-Tage mit?
Nur Tage, an denen du die eingetragene Strecke tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren bist.